Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Apartment oder die Ferienwohnung bestellt und schriftlich zugesagt ist oder über ein Buchungs-system
gebucht wurde, oder falls bei einer telefonischen Buchung aus Zeit-gründen eine schriftliche Zusage nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden war.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet den Gast zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig über welche Zeit der Vertrag abgeschlossen
ist.
Wird der Vertrag vom Gast nicht eingehalten, so ist er verpflichtet , den um die ersparten Aufwendungen verminderten Preis zu bezahlen. Nach der aktuellen
Rechtsprechung beträgt die Einsparung bei Apartments und Ferienwohnungen ohne Frühstück 10 % des Übernachtunspreises.
Der Vermieter ist gehalten nicht in Anspruch genommene Übernachtungen als frei verfügbar anzubieten, um Kosten zu vermeiden.
Bis zur anderweitigen Vermietung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 3. errechneten Betrag zu zahlen.
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